Allgemeines Zivilrecht
Neben den Rechtsgebieten, welche wir schwerpunktmäßig bearbeiten, beraten und vertreten
wir
Sie auch kompetent in allen Fragen des sog. allgemeinen Zivilrechts (auch Privatrecht
genannt).
Das allgemeine Zivilrecht deckt die Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen und
juristischen Personen ab, welche nicht spezielleren Bereichen zuzuordnen sind.
Insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind insofern zu
beachten.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst neben den typischen Streitigkeiten wie bspw. aus
Kaufvertrag,
Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag auch Fragen des Schadensersatzes sowie der
ungerechtfertigten Bereicherung. Hierunter fallen sowohl Fragen des Nachbarschaftsrechts,
Gewährleistungsansprüche
aus Anlass von Kaufverträgen und Handwerksleistungen, Schadensersatz- und
Schmerzensgeldansprüche, Unterlassungsansprüche oder die Abwehr zu Unrecht
behaupteter
Ansprüche, um nur einige Beispiele zu nennen.
Besteht Ihrerseits in dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts Handlungs- bzw.
Beratungsbedarf,
so wenden Sie sich an unser Büro. Wir werden Sie kompetent beraten, begleiten bzw.
für
Sie tätig werden.